Kriterien zur Finanzierungsunterstützung
Formelle Voraussetzungen für die Behandlung eines Antrags auf Finanzierungsunterstützung durch den Stiftungsrat
des Ypsomed Innovationsfonds sind:
- Der Antragsteller ist ein Jungunternehmen, das als Aktiengesellschaft oder Gesellschaft mit beschränkter
Haftung organisiert ist. Ausnahmsweise können auch Personengesellschaften mit Eintrag ins Handelsregister
unterstützt werden.
- Das Jungunternehmen hat sein Domizil in der Region Espace
Mittelland.
- Der Antragsteller unterbreitet dem Stiftungsrat einen korrekt und vollständig ausgefüllten
Antrag
Die Gewährung einer Finanzierungsunterstützung basiert grundsätzlich auf folgenden Kriterien:
- Es besteht ein konkreter Mittelbedarf für die Finanzierung eines klar definierten Projektes, der anhand
eines Businessplans dargelegt wird.
- Das zu finanzierende Projekt ist innovativ und nicht ohne weiteres rasch reproduzierbar
- Das Projekt weist realistische Erfolgschancen auf und verspricht eine risikogerechte Rendite auf dem
eingesetzten Kapital.
- Die Unternehmensleitung sowie die Eigentümer der Unternehmung zeichnen sich durch hervorragende
Managementqualitäten aus.
- Die Unternehmensleitung bzw. die Eigentümer der Unternehmung sind bereit, sich substanziell mit eigenen
Mitteln an der Finanzierung des Projektes zu beteiligen.
- Das Projekt ist mit der Schaffung von Arbeitsplätzen verbunden
Es wird vorausgesetzt, dass der Antragsteller bereit ist, den Stiftungsrat ehrlich, offen und umfassend über
Struktur, Tätigkeit und Entwicklung des Unternehmens sowie über das Projekt zu informieren. Er muss bereit sein,
die offene und transparente Informationspolitik während der Dauer der Finanzierungsunterstützung konsequent
weiterzuführen. Der Stiftungsrat verpflichtet sich seinerseits, sämtliche erhaltenen Informationen vertraulich zu
behandeln. |