Ypsomed Innovationsfonds

Kriterien zur Finanzierungsunterstützung

Formelle Voraussetzungen für die Behandlung eines Antrags auf Finanzierungsunterstützung durch den Stiftungsrat des Ypsomed Innovationsfonds sind:

  • Der Antragsteller ist ein Jungunternehmen, das als Aktiengesellschaft oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung organisiert ist. Ausnahmsweise können auch Personengesellschaften mit Eintrag ins Handelsregister unterstützt werden.
  • Das Jungunternehmen hat sein Domizil in der Region Espace Mittelland.
  • Der Antragsteller unterbreitet dem Stiftungsrat einen korrekt und vollständig ausgefüllten Antrag

Die Gewährung einer Finanzierungsunterstützung basiert grundsätzlich auf folgenden Kriterien:

  • Es besteht ein konkreter Mittelbedarf für die Finanzierung eines klar definierten Projektes, der anhand eines Businessplans dargelegt wird.
  • Das zu finanzierende Projekt ist innovativ und nicht ohne weiteres rasch reproduzierbar
  • Das Projekt weist realistische Erfolgschancen auf und verspricht eine risikogerechte Rendite auf dem eingesetzten Kapital.
  • Die Unternehmensleitung sowie die Eigentümer der Unternehmung zeichnen sich durch hervorragende Managementqualitäten aus.
  • Die Unternehmensleitung bzw. die Eigentümer der Unternehmung sind bereit, sich substanziell mit eigenen Mitteln an der Finanzierung des Projektes zu beteiligen.
  • Das Projekt ist mit der Schaffung von Arbeitsplätzen verbunden

Es wird vorausgesetzt, dass der Antragsteller bereit ist, den Stiftungsrat ehrlich, offen und umfassend über Struktur, Tätigkeit und Entwicklung des Unternehmens sowie über das Projekt zu informieren. Er muss bereit sein, die offene und transparente Informationspolitik während der Dauer der Finanzierungsunterstützung konsequent weiterzuführen. Der Stiftungsrat verpflichtet sich seinerseits, sämtliche erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln.